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Japan erhebt Vorwurf der KI-Bildurheberrechtsverletzung in wegweisendem Fall

by Isabella Dec 26,2025

Japanische Behörden haben eine Person wegen der unerlaubten Vervielfältigung eines KI-generierten Bildes angeklagt. Dies ist der erste Rechtsfall des Landes, bei dem ein von einer KI erstelltes Bild nach dem Urheberrechtsgesetz als urheberrechtlich geschütztes Werk behandelt wird.

Wie die Yomiuri Shimbun berichtete, nutzte ein Mann aus der Präfektur Chiba in seinen 20ern 2024 Stable Diffusion, um das betreffende Bild zu erstellen. Die Polizei wirft einem 27-Jährigen, ebenfalls aus Chiba, vor, dieses Bild anschließend ohne Genehmigung für das Cover eines kommerziell verkauften Buches verwendet zu haben.

Der Erschaffer des Bildes teilte der Yomiuri Shimbun mit, dass er mehr als 20.000 Prompts (Eingabeaufforderungen) verwendet habe, um das Endergebnis zu erzielen. Die Ermittler kamen zu dem Schluss, dass der Erschaffer eine ausreichend aktive Rolle bei der Generierung des Bildes gespielt hat. Der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft in Chiba weitergeleitet.

Das japanische Urheberrechtsgesetz definiert ein geschütztes Werk als "eine kreativ produzierte Darstellung von Gedanken oder Gefühlen" in den Bereichen Literatur, Wissenschaft, Kunst oder Musik. Die Agentur für kulturelle Angelegenheiten hat klargestellt, dass ein KI-Bild, das mit minimaler oder ohne menschliche Anweisung erstellt wurde, diese Definition nicht erfüllt und somit nicht urheberrechtlich geschützt werden kann.

Umgekehrt kann, wenn eine Person KI als Werkzeug nutzt, um ihre Ideen oder Emotionen kreativ auszudrücken, das entstehende Ergebnis für den Urheberschutz in Frage kommen. Diese Beurteilung erfolgt im Einzelfall und bewertet den kreativen Prozess. Schlüsselfaktoren sind dabei die Detailliertheit der Prompts, die iterative Verfeinerung der Anweisungen sowie die kreative Auswahl oder Bearbeitung der Ausgaben.

Als wegweisender Fall wird er von Rechtsexperten genau beobachtet. Ein auf KI und Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt der Fukui-Anwaltskammer sagte der Yomiuri Shimbun, dass ausreichend detaillierte und spezifische Prompts dazu führen könnten, dass eine KI-Ausgabe als urheberrechtlich geschütztes Werk anerkannt wird. Das endgültige Bild wird danach beurteilt, wie gut es mit der bereits im Voraus existierenden Vorstellung des Erschaffers übereinstimmt, was durch die Spezifität und iterative Verfeinerung der Prompts belegt wird. "Der entscheidende Punkt ist, zu bestimmen, ob die Person Prompts verwendete, um ein spezifisches, erwartetes Ergebnis zu erzielen", erklärte der Anwalt.

Im Zusammenhang hiermit hat KI-generierter Inhalt, der bestehende urheberrechtlich geschützte Werke engstens nachahmt, in Japan erhebliche Kontroversen ausgelöst. Dies gilt insbesondere für Sora 2-generierte Videos mit berühmten japanischen Figuren. Als Reaktion darauf haben die japanische Regierung und eine Organisation, die große Schöpfer wie Bandai Namco, Studio Ghibli und Square Enix vertritt, von OpenAI gefordert, das unbefugte Training mit japanischem geistigen Eigentum einzustellen.